Honorare
Ich führe eine zeitintensive Privatpraxis. Zu Beginn der Behandlung treffe ich eine private Honorarvereinbarung. Diese wird zwischen Therapeut und Klient wirksam. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Terminabsprache zustande. Verträge zwischen Klient und Krankenversicherung bzw. Krankenkasse sind davon unberührt.
Termine, die nicht spätesten 3 Tage vorher abgesagt werden, werden voll berechnet. Von dieser Regelung kann nur abgesehen werden, wenn eine Bescheinigung des behandelnden Arztes vorgelegt wird, aus der hervorgeht, daß die Behandlung wegen Krankheit zum konkreten Behandlungstermin nicht durchgeführt werden konnte.
Praxishonorare
Ausführliche homöopathische Erstanamnese: 145,00 Euro Homöopathische bzw. naturheilkundliche Folgebehandlung: 100,00 Euro Emotional Freedom Technique: 100,00 Euro Fruchtbarkeitsmassage: 50,00 Euro
Die gültige Gebührenordnung für Heilpraktiker datiert von 1985. Sie stellt lediglich einen statistischen Orientierungsrahmen dar. Die Privatliquidation bleibt davon unberührt.
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